LOGOPÄDIE
ärztliche Verordnung/Rezept
Definition
Logopädie ist die Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Logopädie beinhaltet sowohl die Beratung, Diagnostik und eine individuell abgestimmte Therapie.
Voraussetzungen
Sie benötigen eine ärztliche Diagnose und Verordnung (Rezept) durch
den Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Zahnarzt für gesetzlich Versicherte und auch privatversicherte Patienten.
Behandlungsfelder bei Kindern und Jugendlichen
Sprachentwicklungsstörungen in Form von:
- Störungen der Aussprache und der Grammatik
- Einschränkungen des Wortschatzes und des Sprachverständnisses
- Störungen des Redeflusses
- Störungen der Sprechmotorik
Behandlungsfelder bei Erwachsenen
Sprech-, Stimm- und Sprachstörungen bei:
- Neurologischen Erkrankungen, Aphasien, Dysphasien und Dysarthrophonien (nach Schlaganfall, bei Schädel-Hirn-Trauma u.a.)
- Stimmstörungen (Heiserkeit, Entzündungen, Stimmlippenknötchen, Stimmlippenpolypen, traumatische Erkrankungen u.a.)