LOGOPÄDIE

ärztliche Verordnung/Rezept

Definition

Logopädie ist die Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Logopädie beinhaltet sowohl die Beratung, Diagnostik und eine individuell abgestimmte Therapie.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen eine ärztliche Diagnose und Verordnung (Rezept) durch 

den Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Zahnarzt für gesetzlich Versicherte und auch privatversicherte Patienten.

 

Behandlungsfelder bei Kindern und Jugendlichen

Sprachentwicklungsstörungen in Form von:

  • Störungen der Aussprache und der Grammatik
  • Einschränkungen des Wortschatzes und des Sprachverständnisses
  • Störungen des Redeflusses
  • Störungen der Sprechmotorik

Behandlungsfelder bei Erwachsenen

Sprech-, Stimm- und Sprachstörungen bei:

  • Neurologischen Erkrankungen, Aphasien, Dysphasien und Dysarthrophonien (nach Schlaganfall, bei Schädel-Hirn-Trauma u.a.)
  • Stimmstörungen (Heiserkeit, Entzündungen, Stimmlippenknötchen, Stimmlippenpolypen, traumatische Erkrankungen u.a.)